Die Datenschutzskandale bei der Telekom sind das Thema dieses Standpunkt Sicherheit. Welche Skandale? Den mit den 17 Millionen Kundendaten und den mit den Einzelverbindungsnachweisen der Aufsichtsräte. Vielleicht sollte man dafür mal eindeutige Bezeichner einführen, damit man bei den ganzen Datenschutzverstößen der Telekom nicht die Übersicht verliert.
Kopiert, nicht gestohlen!
Der Telekom wurden die Handynummern und Adressen von 17 Millionen Kunden gestohlen. Das ergibt schöne Überschriften, ist aber in der Form ziemlich falsch. Erst mal wurden die Daten nicht gestohlen, sondern kopiert. Oder sind sie etwa weg? Nicht? Na also, dann wurden sie auch nicht gestohlen. Dann waren es bestimmt nicht 17 Millionen geheime Daten, denn da muss man doch wohl die Datensätze abziehen, die auch im Telefonbuch stehen. Die waren vorher schon öffentlich, ob sich jemand die als Datei von der Telekom kopiert, eine Telefonbuch-CD kauft oder sie sich in Asien aus Telefonbüchern abtippen lässt macht keinen Unterschied. Ich weiß nicht, wie viele der Datensätze nun wirklich geheim waren, es dürften aber auf jedem Fall weniger als die angegebenen 17 Millionen sein. Aber mit 17 Millionen gestohlenen Datensätzen in der Überschrift verkauft sich die Zeitung sicher besser als mit einer kleineren Zahl. Da auch die Telefonnummern von Prominenten "gestohlen" wurden, sind die nun angeblich bedroht. Wieso? Welche Gefahr entsteht, wenn jemand deren Telefonnummer kennt? Telefonspam? Telefonterror? Das sollte sich durch eine neue Nummer erledigen lassen. Das ist unbequem, aber nicht gefährlich.
Straftat 2006, Skandal 2008
Außerdem, und das finde ich persönlich viel schlimmer als die Anzahl der kopierten Daten, sind diese Daten seit 2006 im Umlauf. Erst mal relativiert das die 17 Millionen Datensätze weiter, schließlich wirbt die Telekom doch selbst damit, das sich in jedem neuen Telefonbuch 1/3 der Einträge geändert hat. Demnach sind auch von den kopierten 17 Millionen Datensätzen mindestens 1/3 nicht mehr aktuell. Was in der Entrüstung über die "geklauten" 17 Millionen Datensätze einschließlich denen von Günter Jauch (macht es das besonders schlimm? Bei Jauch und Telefon fällt mir immer zuerst der Klassenlotterie-Telefonspam ein: "Kennen Sie Günter Jauch?") ziemlich untergeht: Es gab staatsanwaltliche Ermittlungen, und die gestohlenen Daten wurden sichergestellt. Da fallen mir spontan 3 Dinge zu ein: Erstens kann man "gestohlene Daten" nicht "sicherstellen". Man kann einen Datenträger mit kopierten Daten sicherstellen, mehr nicht. Ob und wie viele weitere Kopien es davon gibt, kann man nicht feststellen. Zweitens gab es staatsanwaltliche Ermittlungen – vor 2 Jahren, und erst jetzt macht man sich Gedanken darüber, ob Prominente, darunter ehemalige Bundespräsidenten (viele lebendige gibt es ja nicht mehr) evtl. gefährdet sind? Na, da kann ich nur sagen: "Guten Morgen!". Wer hat denn da gepennt? Warum wurden im Rahmen der staatsanwaltlichen Ermittlungen nicht die betroffenen Prominenten bzw. im Falle der Politiker die für deren Schutz zuständigen Dienststellen informiert, wenn man die doch gefährdet sieht? Drittens: Warum wurde damals die Öffentlichkeit nicht informiert? Das dürfte die einzige Frage sein, die sich leicht beantworten lässt: Weil man das Ganze unter den Teppich kehren wollte. Ruft bitte mal jemand eine Putzkolonne, da liegt bestimmt noch mehr Dreck unterm Teppich?
Entdeckung im Mai, Skandal im Oktober
Kaum habe ich das geschrieben, da kommt schon der nächste Skandal: Die Telekom hat jahrelang die Einzelverbindungsnachweise ihrer Aufsichtsräte gesammelt, aber nicht ausgewertet. Eigentlich ist das doch nichts anderes, als was jetzt bei der Vorratsdatenspeicherung für alle Kunden zwangsweise gemacht wird - wozu also die Aufregung? Viel schlimmer finde ich auch in diesem Fall, das eine Entdeckung aus dem Mai erst jetzt öffentlich bekannt wird. Wie viel Dreck haben die wohl noch unterm Teppich versteckt? War nicht im Mai von Aufklärung die Rede? Keine Ahnung, wen oder was die da aufgeklärt haben, aber die Öffentlichkeit im Hinblick auf den Datenschutz bei der Telekom bestimmt nicht. Aufklärung – nicht mit Biene und Blumen, sondern mit Verbrechern und Daten. Ob das mal ein neues Schulfach wird? Nötig wäre es ja wohl.
Fuchs im Hühnerhof - Datenschutz im Parlament
Die neuen alten Datenschutzverstöße scheuchen natürlich
wieder die Politiker auf, die jetzt wie Hühner im Hühnerhof wild
gackernd mit neuen Ideen herum rennen. Komisch, hatten wir das nicht gerade
erst? Der im August bekannt gewordene schwunghafte Handel mit
Unternehmens-
und
Meldedaten
scheint schon wieder vergessen worden zu sein. Erinnert sich noch irgendwer
an den
Datenschutzgipfel
beim Bundesinnenminister? So eine Sauerei, da fing gerade das Gras an,
über die Sache zu wachsen, und dann reißt wieder wer den
Teppich hoch, unter dem die ganzen Jahre der ganze Dreck gekehrt wurde.
Da werden die Damen und Herren Politiker sich wohl ein paar neue
Beruhigungspillen fürs Wahlvolk ausdenken müssen. Oder sollte
sich jetzt doch endlich mal was beim Datenschutz tun? Das Thema hatten wir
ja schon, daher: GOTO Standpunkt Sicherheit vom
25. August!
Carsten Eilers
Links
- "About Security": Die wöchentliche Serie von Carsten Eilers
[http://entwickler.de/zonen/portale/psecom,id,234,nodeid,.html]


















Kommentare
"Der Telekom wurden die Handynummern und Adressen von 17 Millionen Kunden gestohlen. Das ergibt schöne Überschriften, ist aber in der Form ziemlich falsch."
Diese Aussage des Autors ist in dieser Form ziemlich falsch. Siehe dazu § 242 Abs. 1 StGB:
"Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Im Zusammenhang mit der Aussage des Artikel - kopiert, nicht gestohlen - ist aus dieser Definition des Diebstahls folgendes Wort von Bedeutung: Wehnahme und damit in direktem Zusammenhang der Begriff des Gewahrsams.
Wegnahme bedeutet: den Bruch fremden und die Begründung neuen (nicht notwendigerweise tätereigenen) Gewahrsams.
Gewarhsam heisst:
a) die tatsächliche Sachherrschaft einer natürlichen Person über eine Sache.
b) Gewahrsam die sozial-normative Zuordnung einer Sache zur Herrschaftssphäre einer Person.
b) ist im Zusammenhang der Diskussion um Datendiebstahl von wesentlicher Bedeutung.
Man kann im Falle des unberechtigten Kopierens von Daten im juristischen Sinne sehr wohl von (Daten)Diebstahl sprechen: Die unberechtigt kopierten Daten werden aus der Herrschaftssphäre einer (juristischen) Person entfernt, das ist Diebstahl.
Nichts für Ungut, Grüße
Bernd #zitieren
MfG
Carsten Eilers #zitieren
in der Tat liegen Sie damit richtig. §202a betrifft das Ausspähen von Daten bzw. das "unberechtigten Zugang verschaffen". Dies ist ebenfalls ein Straftatbestand.
Nun sind im vorliegenden Fall Daten kopiert und nicht nur "ausgespäht" worden. Dies ist ein weitreichenderer Straftatbestand. Hier wird ebenfalls §202b, Abfangen von Daten, zum Tragen kommen. §202b enhält aber den Zusatz "wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.". Hier kommt nun wieder der von Ihnen als "auf wackeligen Beinen" stehende §242 zum tragen. Zu klären gilt weiterhin im Einzelfall, ob es sich um (Daten)Diebstahl handelt oder nicht.
Die Aussage "unberechtigtes Kopieren von Daten" ist kein Diebstahl sehe ich nicht belegt.
Mfg
Bernd #zitieren